Anpassung der Corona-Regeln für die Bürgerhäuser, Kulturscheunen und Gemeinschaftshäuser der Stadt Marburg |
Veröffentlicht von Webmaster (admin) am 09/06/2021 |
Hygieneregeln zur Nutzung der Bürgerhäuser der Stadt Marburg
Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen Stand 22.02.2022
Ab dem 22.02.2022 tritt eine neue Stufe der Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen in Kraft, dadurch ändern sich die Auflagen für die Nutzung der Bürger- und Gemeinschaftshäuser.
Es gelten für die Nutzung der Bürgerhäuser, ab sofort bis auf weiteres, folgende Auflagen:
Private Zusammenkünfte sind bis zu einer Teilnehmendenzahl von 10 Personen gestattet, dabei bestehen folgende Auflagen:
- Zutritt nur für 2G (geimpft und genesen).
- Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie Antigentestnachweis wird dringend empfohlen.
- Wenn nicht geimpfte oder nicht genesene Personen dabei sind, bleibt es bei Treffen von einem Haushalt und maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts. Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und für Personen, die sich nicht impfen lassen können (ärztliches Attest notwendig).
Veranstaltungen mit einer Teilnehmendenzahl ab 11 Personen:
- Zutritt nur für 2G-Plus (geimpft und genesen plus tagesaktueller Test, Personen mit dritter Auffrischimpfung benötigen keinen Test).
- Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist weiterhin ein Antigentestnachweis ausreichend. Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht generell befreit. Bei Personen, die sich aus medizinischen Gründen (ärztliches Attest notwendig) nicht impfen lassen können, ist die Vorlage eines negativen Antigentests ausreichend.
- Maskenpflicht
- Abstands- und Hygienekonzept
Für den Sportbetrieb gilt
- Zutritt nur für 2G
- Maskenpflicht beim Kommen und Gehen sowie auf den Fluren, jedoch nicht bei der Ausübung der sportlichen Tätigkeit
Weitere Informationen gibt es beim Landessportbund Hessen.
Mieter* bzw. Veranstalter*in müssen am Veranstaltungstag die aktuelle Änderung der Verordnung überprüfen. Ebenso sind sie für die Einhaltung der Regeln nach dieser Verordnung verantwortlich.
Im Bürgerhaus Bauerbach ist die Besucherzahl im großen Saal auf 200 Personen, zusammen mit dem kleinen Saal auf 300 Personen begrenzt.
Auf Grund der immer wiederkehrenden möglichen Anpassung der Corona-Auflagen sind auf Anordnung der Stadt Marburg Mietverträge nur kurzfristig abzuschließen und keinesfalls längere Zeit im Voraus.
Zuletzt geändert am: 22/02/2022 um 19:06
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